“Kausalgesetze und kausale Erklärungen”

Wolfgang Stegmüller – 1983
Wir setzen hier voraus, daß uns ein präziser und adäquater Begriff der deduktiv-nomologischen Erklärung zur Verfügung steht, und zwar in dem engeren Sinn, daß keine der Antecedensbedingungen zeitlich später ist als das Explanandumereignis. Es liegt dann nahe, den engeren Begriff der kausalen Erklärung so zu bestimmen, daß es sich dabei um eine Erklärung handle, bei welcher sämtliche im Explanans vorkommenden Gesetze Kausalgesetze sind. Ob diese Bestimmung zweckmäßig oder überhaupt sinnvoll ist, hängt

davon ab, wie der Begriff des Kausalgesetzes eingeführt wird. Nehmen wir aber an, daß ein derartiger Begriff gewonnen wurde, dann kann er dazu dienen, den Hauptmangel der Humeschen Analyse auszu- bügeln, der darin bestand, daß an die alltägliche Ursache-Wirkungs-Sprech- weise mit all ihren Ungenauigkeiten und Mehrdeutigkeiten angeknüpft wurde. Die singulären Kausalsätze, um deren Explikation es Hume ging, bilden ja, wie bereits erwähnt, rudimentäre Vorformen kausaler wissen- schaftlicher Erklärungen. An die letzteren muß daher angeknüpft werden, wenn man erfahren will, was gemeint sei, wenn in einem speziellen Fall behauptet wird, daß eine kausale Relation zwischen zwei Vorgängen bestehe.
(Zusammenfassung von Springer Nature)

DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-61771-3_5