
John L. Austin – 1955
Kapitel 2: Seiten 12-24
Neben dem bloßen Aussprechen der Worte eines sogenannten Performativs müssen in der Regel viele andere Dinge richtig sein und richtig ablaufen, damit eine Handlung tatsächlich erfolgreich vollzogen wird. Dieses Kapitel betrachtet verschiedene Fälle, in denen etwas schiefgeht und die Handlung – sei es eine Eheschließung, eine Wette, ein Testament oder eine Taufe – zumindest in gewissem Maße misslingt: Die Äußerung ist zwar
sprachlich korrekt, aber dennoch im allgemeinen Sinne unglücklich. Aus diesem Grund wird die Betrachtung als die Lehre von den Dingen bezeichnet, die bei solchen Äußerungen schiefgehen oder falsch laufen können – die Lehre der Unglücksfälle. Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele der „Handlungen“, mit denen sich Juristen befassen, die Äußerung von Performativa einschließen oder zumindest die Durchführung bestimmter konventioneller Verfahren erfordern.
(Eigene Übersetzung des Abstracts von Oxford Academic)
DOI: https://doi.org/10.1093/acprof:oso/9780198245537.003.0002